EUR 1

 

EUR.1 ist die Formular-Bezeichnung für eine Warenverkehrsbescheinigung, welche im internationalen Handelswarenverkehr eingesetzt wird. ... Die EUR.1 wird auch als Ursprungszeugnis im außenwirtschaftsrechtlichen Sinne anerkannt.

 

Warum benötigt man eine EUR 1

In den Freihandelsabkommen werden Waren definiert, welche zu tieferen Zollsätzen oder auch gänzlich zollfrei eingeführt werden können, unter der Bedingung, dass sie in einem Vertragsland vollständig hergestellt wurden oder soweit bearbeitet wurden, dass sie den Ursprungsprodukten gleichgestellt werden dürfen. Dazu gibt es von den Zollverwaltungen sehr umfangreiche und detaillierte Vorschriften je Produktgruppe, ab wie viel Prozent der Bearbeitung diese Gleichstellung gilt.

Um bei einer Zollabfertigung den Ursprung nachzuweisen und so vom (ermäßigten) Präferenzzollsatz profitieren zu können, muss der zuständigen Behörde (Zollverwaltung) eine Warenverkehrsbescheinigung, kurz EUR.1, übergeben werden, in welcher der Hersteller den Ursprung der Waren bescheinigt.

 

Ab wann benötigt man eine EUR 1

Die EUR.1-Bescheinigung für den präferenziellen Ursprung von Waren wird ab einem Lieferwert von 6.000,- € je Sendung angewandt. Bei einem Lieferwert unter 6.000,- € (für Kleinsendungen) wird eine vom Text vorgeschriebenen Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung unter der Warenidentifikation abgegeben, die im jeweiligen Abkommen enthalten ist.

 

z. B.: "Der Ausführer (Ermächtigter Ausführer, Bewilligungs Nr. ....) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass die Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte (Land)-Ursprungswaren sind."

 

Ort/Datum                                              Unterschrift